ÖFFNUNGEN AB 19. FEBRUAR UND 5. MÄRZ
Bitte weiterhin in die Listen beim Eingang eintragen(contact tracing)! Bestätigung von 2G bzw. 3G!
ÖFFNUNGEN AB 19. FEBRUAR UND 5. MÄRZ
Bitte weiterhin in die Listen beim Eingang eintragen(contact tracing)! Bestätigung von 2G bzw. 3G!
Ab dem 19. Februar 2022
Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
o 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
o 3G bei körpernahen Dienstleistungen
o 3G in Sportstätten (statt 2G)
o 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
o 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
o 3G bei Fach- und Publikumsmessen
In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind
2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab dem 5. März 2022
Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher)
Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
o In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
Präventionskonzepte und COVID-Beauftragten überall beibehalten
3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete)